Top 10
Top 10 bei denen die Hausverwaltung leider nicht bzw. leider nicht rasch helfen kann
Lesezeit: 2 Minuten | Stand: 30.03.2022
#1
Streit schlichten bei Nachbarschaftskonflikten.
Wenn sich Nachbarn nicht leiden können, ist es für den Verwalter nicht möglich und nicht Aufgabe einen Streit zu schlichten oder Partei für eine der beiden Seiten zu ergreifen.
#2
Mülltrennung durchsetzen
Die Verwaltung kann im Bedarfsfall nur auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung hinweisen. Sie kann jedoch nicht Bewohner mit Zwangsmitteln zur Einhaltung zwingen.
#3
Ruhestörung
Wenn es laut wird in der Nachbarschaft und das direkte Gespräch nichts hilft, kann eine Ruhestörung in erster Linie nur durch die Polizei geahndet werden.
#4
Sanierungen anordnen, welche vermieterseits untersagt werden
Da die Verwaltung üblicherweise Liegenschaften, die nicht in deren Eigentum stehen, verwaltet, können keine Arbeiten beauftragt werden, wenn diese vermieterseits nicht freigegeben sind.
#5
Wasserverbrauch einzelner Bewohner reduzieren
Wenn der Einbau von separaten Wasserzählern für Wohnungen nicht möglich ist, müssen aufgrund den gesetzlichen Vorschriften die Gesamtwasserkosten über die Nutzfläche oder im Wohnungseigentum über den Nutzwertschlüssel auf alle aufgeteilt werden.
#6
Den Mietvertrag eines Wohnungsnachbarn aushändigen
In keinem Fall darf die Verwaltung einen Mietvertrag ohne Auftrag und Zustimmung aller Vertragsparteien an andere Mieter weitergeben oder Einsicht geben.
#7
Den Verkauf von Liegenschaftsflächen durchführen
Ein Verkauf stellt keine Verwaltungshandlung mehr dar sondern, stellt eine Verfügungshandlung dar. Diese kann nur von allen Eigentümern durchgeführt werden.
#8
Die Tierhaltung in Eigentumswohnungen verbieten
Wenn Wohnungseigentümer ihre Wohnung vermieten und die Tierhaltung erlauben, kann die Hausverwaltung hierbei nicht direkt eingreifen, wenn sich dadurch andere Bewohner gestört fühlen. Eine Ausnahme ist jedoch, wenn es eine vertragliche Regelung zwischen allen Wohnungseigentümern gibt.
#9
Ausgeh- und Heimkommzeiten bestimmen
Die Hausverwaltung hat nicht die Möglichkeit Zeiten zu bestimmen zu denen jemand zu Hause sein muss oder ähnliches.
#10
Besuchsverbote aussprechen
Der Hausverwaltung ist es nicht möglich den Zutritt zu einer Liegenschaft für z.B. bestimmte Personengruppen zu untersagen.