Verwaltung Zinshaus
Zinshaus

Zinshausverwaltung

Lesezeit: 1 Minuten | Stand: 10.12.2021

Ein Verwalter ist Stellvertreter des Eigentümers der Liegenschaft und üblicherweise der allererste Ansprechpartner für sämtliche Belange, die das Haus betreffen (Mieter, Behörden, Dienstleister, Nachbarn u.a.). Je nach Vereinbarung und Art der Anfrage kann der Verwalter Dinge selbst entscheiden oder erst nach Rücksprache mit dem Eigentümer.

Hier lohnt es sich als Eigentümer vorab Gedanken zu machen, welche Entscheidungen man selbst treffen möchte bzw. welche Entscheidungen vom Verwalter aufgrund seiner Ausbildung und Routine effizienter und emotionsloser getroffen werden können.

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