Qualifikation
Wie qualifiziert sind österreichische Hausverwaltungen?
Bei der Qualifizierung in den österreichischen Immobilienverwaltungen ist vorab zu unterscheiden, welche Rolle die jeweilige Person im Unternehmen einnimmt und ergeben sich dadurch verschiedene Standards.
- Immobilienverwalter & Immobilienverwalterin:
Grundsätzlich gehört das Berufsbild des Immobilienverwalters zu den reglementieren Gewerben. Dies bedeutet, dass jede Person, die diesen Beruf unternehmerisch ausüben will, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen muss. Diese Anforderungen sind:
- fachliche Qualifikationen
- Lehrabschluss: Immobilienkaufmann/frau, Bürokaufmann/frau | Fachschule, AHS, BHS, Studium
- fachliche Tätigkeiten
- Abhängig von der fachlichen Ausbildung mindestens 1-2 Jahre.
- Ablegung einer Befähigungsprüfung
- Fachlich schriftliche Befähigungsprüfung sowie Fachlich mündliche Befähigungsprüfung, Unternehmensprüfung, Ausbilderprüfung
- Fachlich schriftliche Befähigungsprüfung sowie Fachlich mündliche Befähigungsprüfung, Unternehmensprüfung, Ausbilderprüfung
Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann diesem Gewerbe unternehmerisch nachgegangen werden.
- Mitarbeiter & Mitarbeiterin:
Auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den österreichischen Hausverwaltungen stehen einige Qualifikationsstufen zur Verfügung.
- Lehrberuf: Immobilienkaufmann/frau
- 3-Jährige Lehre mit Lehrabschlussprüfung
- Immobilienverwalter-Assistent/In:
- Fachliche Mitarbeiterausbildung mit einer Zertifizierungsprüfung
- Immobilienverwalter-Referent/In mit einer Zertifizierungsprüfung
- Fachliche Mitarbeiterausbildung mit einer Zertifizierungsprüfung
- Geprüfter Immobilienverwalter/In
- Fachliche Ausbildung mit samt Ablegung der Befähigungsprüfung
Wie Sie sehen, sind grundsätzlich die österreichischen Hausverwaltungen sehr gut ausgebildet. Einige der Ausbildungen sind verpflichtend (z.B. Befähigungsprüfung), andere Ausbildungen (z.B. Immobilienverwaltungsassistenz bzw. Immobilienreferent) sind nicht verpflichtend, erhöhen jedoch im jeweiligen Unternehmen den Wissenstand sowie die Qualität der Mitarbeiter. Daher ist im Zuge einer neu vergabe einer Verwaltung auch dies ein Aspekt für eine Entscheidung.
Wir von neuverwaltet.at haben dies auch in unseren Ausschreibungsunterlagen entsprechend berücksichtigt.