Eine unterschriebene Verwaltervollmacht bestellt den Hausverwalter bzw. die Hausverwalterin zum Stellvertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine unterschriebene Verwaltervollmacht bestellt die Gebäudeverwaltung zum Stellvertreter des Liegenschaftseigentümers bzw. der Liegenschaftseigentümerin.