Eine unterschriebene Verwaltervollmacht bestellt den Hausverwalter bzw. die Hausverwalterin zum Stellvertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine unterschriebene Verwaltervollmacht bestellt die Gebäudeverwaltung zum Stellvertreter des Liegenschaftseigentümers bzw. der Liegenschaftseigentümerin.

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